Die Fallstricke von Social Media
Hundertausende Menschen nutzen täglich Social Media. Und die wenigsten von ihnen machen sich Gedanken darüber, dass damit massive Risiken verbunden sind. Wann wird beispielsweise ein Post zu sogenannten 'Fake News'? Was gilt als Satire, was ist schon eine Beleidigung? Welche Daten speichert Facebook? Und darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter im Internet ausspionieren?
Hundertausende Menschen nutzen täglich Social Media. Und die wenigsten von ihnen machen sich Gedanken darüber, dass damit massive Risiken verbunden sind. Wann wird beispielsweise ein Post zu sogenannten "Fake News"? Was gilt als Satire, was ist schon eine Beleidigung? Welche Daten speichert Facebook? Und darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter im Internet ausspionieren?
Fake News kann jeder streuen, der in den sozialen Netzwerken unterwegs ist. "Fake News werden gezielt zur Meinungsmache eingesetzt, etwa, um Stimmung gegen Personen oder Institutionen zu machen", so Roland-Partneranwalt Fabian Rüsch. Haben sich diese gefälschten Nachrichten erst einmal im Internet verbreitet, ist der Schaden kaum mehr zu beheben. Das Problem dabei: "Es gibt kein Gesetz, das grundsätzlich die Erstellung oder Verbreitung verbietet", so der Anwalt. "Haben die Fake News aber einen beleidigenden oder verleumderischen Inhalt, handelt es sich dabei um eine Straftat." Und dann drohen dem Autor eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, mindestens aber eine deftige Geldstrafe.
Spätestens seit Jan Böhmermanns Dichtkunst ist klar: Öffentliche Aussagen können einen schnell in rechtliche Schwierigkeiten bringen - auch wenn es nicht gegen ein Staatsoberhaupt geht. "Eine Beleidigung definiert sich dadurch, dass durch die Aussagen die Ehre eines Menschen verletzt wird", erläutert der Rechtsexperte. Die Abgrenzung zur Satire sei jedoch im Einzelfall schwierig.
Das Internet vergisst nie! Oder etwa doch? Welche Daten werden von den sozialen Netzwerken gespeichert? "Facebook zum Beispiel speichert sämtliche Daten, die man seiner Chronik hinzufügt, auch alle Aktualisierungen und Änderungen", weiß Rechtsanwalt Rüsch. Habe man die Daten selbst eingestellt, könne man sie in der Regel auch selbst löschen, so der Experte. Doch manchmal ist es dazu schon zu spät - weil der Chef den peinlichen oder bedenklichen Post bereits zur Kenntnis genommen hat. Denn ist das Profil öffentlich einsehbar, kann der Arbeitgeber natürlich genauso darauf zugreifen wie andere User auch. Bewusst durchsuchen sollte er die Seite seines Mitarbeiters aber nicht. Erst wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass der Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung begangen hat, dürfe er laut des Anwalts Recherchen betreiben. Dabei muss der Vorgesetzte allerdings seine wahre Identität preisgeben und darf seinem Angestellten nicht "undercover", zum Beispiel über ein gefälschtes Profil, delikate Details entlocken.


