Illegaler Rihanna-Download: Eltern müssen zahlen

Eltern müssen den Namen ihres Kindes als illegalen Downloader vor Gericht preisgeben - oder selbst für die Strafe geradestehen. So hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Bei dem Verfahren mit der Plattenfirma von Rihanna war es um 2.500 Euro Schadensersatz und 1.379,80 Euro Abmahnkosten gegangen.


Eltern müssen den Namen ihres Kindes als illegalen Downloader vor Gericht preisgeben - oder selbst für die Strafe geradestehen. So hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Bei dem Verfahren mit der Plattenfirma von Rihanna war es um 2.500 Euro Schadensersatz und 1.379,80 Euro Abmahnkosten gegangen.

Eines der drei Kinder der Betroffenen hatte das Album "Loud" von Rihanna illegal runtergeladen und das auch den Eltern gestanden, als das Anwaltsschreiben eintrudelte. Doch die Erziehungsberechtigten wollten seinen Namen nicht verraten. Der BGH stellte in seinem Urteil das Recht am geistigen Eigentum sowie das Recht auf ein wirksames Mittel, den auch durchzusetzen, über das Grundrecht auf Schutz der Familie. Deshalb müssen die Eltern selbst bezahlen (BGH, Az.: I ZR 19/16).

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