Daumen runter für Facebook

Millliarden Menschen kennen den Facebook-Daumen. Zeigt er nach oben, ist (fast) alles gut. Aber wehe, wenn er nach unten geht. Das hat nämlich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beim 'Gefällt-mir-Button' von Facebook gemacht.


Millliarden Menschen kennen den Facebook-Daumen. Zeigt er nach oben, ist (fast) alles gut. Aber wehe, wenn er nach unten geht. Das hat nämlich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) beim "Gefällt-mir-Button" von Facebook gemacht.

Im Klartext: Unternehmen, die dieses Plugin in ihre Internetseite einbinden, müssen darüber informieren, dass allein durch deren Aufruf personenbezogene Daten des Nutzers an Facebook übertragen werden. Denn der Webseitenbetreiber sei, so die Entscheidung der Luxemburger Richter (AZ: C-40/17), neben Facebook für die ausgelöste Datenverarbeitung mitverantwortlich. Er muss die betroffenen Nutzer ausreichend über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und -verwendung für Werbemaßnahmen informieren.

Dies aber nur, soweit er tatsächlich über Zweck und Mittel entscheidet. "Durch das EuGH-Urteil hat die Verbraucherzentrale NRW mit ihrer Klage gegen das Unternehmen Fashion ID eine Stärkung der Verbraucher-Datenschutzrechte beim Facebook-Like-Button mit Signalwirkung erreicht", so Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski.

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