Zwangs-Apps verärgern Nutzer
Eigentlich hat das neue Smartphone ja ordentlich Speicherplatz. Eigentlich. Denn wegen der Fülle von vorinstallierten Apps bleibt für den Nutzer oft nur noch ein kleiner Rest übrig. Und das verärgert die Käufer, hat das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer Befragung herausgefunden.
Eigentlich hat das neue Smartphone ja ordentlich Speicherplatz. Eigentlich. Denn wegen der Fülle von vorinstallierten Apps bleibt für den Nutzer oft nur noch ein kleiner Rest übrig. Und das verärgert die Käufer, hat das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einer Befragung herausgefunden.
Dabei spielen neben dem Speicherplatz auch die schlechten Erfahrungen mit nicht löschbaren Apps, Sorge um die Privatsphäre und Informationslücken beim Kauf eine wichtige Rolle. Klar ist: Die Mehrheit wünscht sich ein sparsam ausgestattetes Smartphone ohne Drittanbieter-Apps.
Doch die Realität ist eine andere. Die Geräte sind vollgepackt mit in der Realität häufig überflüssigen Programmen. Bester Beweis: Die Mehrheit der Befragten, nämlich 81 Prozent, nutzt den überwiegenden Teil der ab Werk auf dem Smartphone enthaltenen Apps gar nicht. Zudem haben drei Viertel (75 Prozent) von ihnen schon festgestellt, dass sie vorinstallierte Apps nicht löschen oder nur deaktivieren können. Dabei finden es rund neun von zehn Nutzern (92 Prozent) wichtig, diese Anwendungen auf Wunsch entfernen zu können.
"Mit der vorgegebenen Konfiguration an vorinstallierten Apps und der oft fehlenden Möglichkeit, diese grundsätzlich löschen zu können, agieren Smartphone-Hersteller klar an den Bedürfnissen und Nutzungsgewohnheiten der Verbraucher vorbei", schlussfolgert Dr. Michael Walter vom Team Marktwächter Digitale Welt.
Ein Aspekt spielt dabei eine wichtige Rolle: Die weitverbreitete Angst, dass die Apps im Hintergrund persönliche Daten sammeln könnten. Und die ist laut Walter, "nicht unbegründet. Wie Studien aufzeigen, räumen sich vorinstallierte Apps nicht selten weitreichende Zugriffsberechtigungen auf personenbezogene Daten ein und können bisweilen sogar als Schadsoftware fungieren".


