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wid Groß-gerau - Energie-Lieferant: Wer sein Wasser mit der Kraft der Sonne erwärmt, kann mit hohen Zuschüssen rechnen. A. Owen / Pixabay.com

Zuschüsse fürs Heizen mit der Sonne

Mit den bis Mitte Juni zunehmenden Sonnenstunden startet die Solarthermie-Saison durch. Dabei wird die Sonnenwärme genutzt, um Brauchwasser zu erwärmen oder die Heizung zu unterstützen.


Mit den bis Mitte Juni zunehmenden Sonnenstunden startet die Solarthermie-Saison durch. Dabei wird die Sonnenwärme genutzt, um Brauchwasser zu erwärmen oder die Heizung zu unterstützen. Eine herkömmliche Heizung wird mit einer solarthermischen Anlage ergänzt und versorgt neben Badezimmer und Küche idealerweise auch die Spül- und Waschmaschine mit Warmwasser. So kann sie bis zu 60 Prozent des Warmwasserbedarfs decken.

Wichtig für Interessenten: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt bundesweit Fördermittel für den Einbau und die Erweiterung einer Solarthermie-Anlage in Bestandsgebäuden.

"Neben den Förderprogrammen des Bundes werden Solarthermie-Anlagen auch durch die am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen CO2-Abgaben für fossile Brennstoffe zunehmend attraktiver", so Tina Götsch, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Allein eine Förderung durch das BAFA kann bis zu einem Drittel der Kosten für einen Kauf oder die Installation einer Solarthermie-Anlage abdecken. Durch eine Kombination mit anderen Förderprogrammen macht sich die Installation einer Anlage für Hausbesitzende sogar noch schneller bezahlt.

Gefördert werden Planung, Installation, Erweiterung und Optimierung einer Solarthermie-Anlage. Eine Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche entstehden beim Nachrüsten von zwölf Quadratmetern Flachkollektoren plus Speicher und Montage Kosten von rund 11.000 Euro. Dank eines 30-prozentigen Zuschusses vom BAFA wären bis zu 3.300 Euro Einsparung möglich.

An eine Förderung für Solarthermie sollten Hausbesitzende bereits denken, ehe die Anlage installiert wird. Mehr noch: Der Auftrag an den Monteur darf erst erteilt und die beantragten Maßnahmen dürfen erst dann umgesetzt werden, wenn eine Förder-Zusage vorliegt.

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