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wid Groß-Gerau - IT-Giganten wie Google müssen beim Urheberrecht künftig genauer hinschauen. pixabay.com

Reform des Urheberrechts beschlossen

Online-Plattformen wie YouTube oder Facebook sollen künftig für Urheberrechtsverletzungen haften. Das hat der Bundesrat in der Urheberrechts-Reform für Deutschland nun beschlossen.


Online-Plattformen wie YouTube oder Facebook sollen künftig für Urheberrechtsverletzungen haften. Das hat der Bundesrat in der Urheberrechts-Reform für Deutschland nun beschlossen.

Das bedeutet künftig für den Alltag vieler Nutzer: Liegen keine Lizenzen für Werke von Künstlern vor (für etwa Passagen aus Büchern, Videos, Liedern, Bildern, grafischen Darstellungen), dürfen deren Inhalte auch nicht ungefragt verbreitet werden, ohne ansonsten Gebühren an die Künstler zu zahlen.

Ausnahmen gelten laut offiziellen Angaben bei Videos und Audios von unter 15 Sekunden Länge, Bildern in einer Größe von maximal 125 Kilobyte oder Pressetexten, die kürzer als 160 Zeichen sind. Geschützte Werke dürfen auch als Zitat, Karikatur oder Parodie verwendet werden, heißt es.

Bei dem IT-Giganten Microsoft werden Änderungen am Service-Vertrag ab dem 15. Juni 2021 wirksam werden. Dann haben Nutzer, die ein Konto schließen möchten, drei Möglichkeiten: Sofort handeln - oder um eine 30- beziehungsweise 60-tägige Aussetzung des Accounts bitten, um eventuell die Meinung noch zu ändern. Meldet sich der User innerhalb der selbst gewählten Frist wieder an, bleibt das Konto aktiv. Im anderen Falle "wird Ihr Microsoft-Konto geschlossen", so Microsoft.

Und noch etwas: Bislang haben Nutzer von Google Photos, Google Drive und Gmail die Möglichkeit, unbegrenzt Daten hochzuladen. Das ändert sich mit dem 1. Juni 2021, dann gibt es zu jedem Google-Konto nur noch die Garantie von 15 GB kostenloser Speicherkapazität. Wer dieses Limit überschreitet, kann ohne Zuzahlung möglicherweise keine Mails mehr versenden, aber sich noch im Google-Konto anmelden.

Bleiben Accounts der Dienste Gmail, Google Fotos oder Google Drive mehr als zwei Jahren inaktiv, behält sich Google nun vor, diese zu löschen. Bevor dies geschieht, soll der Nutzer drei Monate zuvor per Mail darüber informiert werden.

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