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wid Groß-Gerau - Kurzarbeiter müssen beim Lohn mit Abstrichen rechnen. pixabay.com

Kurzarbeit geht ans Geld

Die Kurzarbeit ist in der Corona-Krise ein probates Mittel, um die Wirtschaft am Laufen zu halten. Doch für die Beschäftigten macht sich das im Geldbeutel bemerkbar. Und zwar negativ. So lagen die Reallöhne von Januar bis März 2021 um rund 0,7 Prozent niedriger als im ersten Quartal 2020, teilt das Statistische Bundesamt mit.


Die Kurzarbeit ist in der Corona-Krise ein probates Mittel, um die Wirtschaft am Laufen zu halten. Doch für die Beschäftigten macht sich das im Geldbeutel bemerkbar. Und zwar negativ. So lagen die Reallöhne von Januar bis März 2021 um rund 0,7 Prozent niedriger als im ersten Quartal 2020, teilt das Statistische Bundesamt mit.

In die Berechnungen der Experten fließen die Bruttomonatsverdienste sowie Sonderzahlungen ein. Weil aber gleichzeitig die Verbraucherpreise in den Monaten von Januar bis März um 1,3 Prozent stiegen, sanken die Reallöhne sogar um 2,0 Prozent.

Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung im ersten Quartal 2021 sei anders als im Vorjahresquartal durch den vermehrten Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie beeinflusst gewesen, erläutern die Statistiker. Kurzarbeit reduziert die bezahlte Wochenarbeitszeit und damit den Bruttomonatsverdienst.

Auch wenn das Kurzarbeitergeld die Verdiensteinbußen für viele Beschäftigte abgefedert habe, sei es eine Lohnersatzleistung und kein Verdienstbestandteil. Daher werde es in den Verdienststatistiken nicht erfasst.
Bei der Wochenarbeitszeit macht sich das bemerkbar: Insgesamt reduzierte sich die bezahlte Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten um durchschnittlich 3,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal.

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