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wid Groß-Gerau - Camping-Urlaub steht in der Corona-Krise hoch im Kurs. pixabay.com

Gut versichert in den Camping-Urlaub

In der Corona-Krise sind Fernreisen für viele Urlauber ein Tabu-Thema. Das Risiko einer Infektion ist ihnen zu groß. Ganz auf die wohlverdienten Ferien wollen die Deutschen aber nicht verzichten. Und so boomt der Urlaub in der Heimat. Vor allem ein paar schöne Tage auf dem Campingplatz stehen hoch im Kurs.


In der Corona-Krise sind Fernreisen für viele Urlauber ein Tabu-Thema. Das Risiko einer Infektion ist ihnen zu groß. Ganz auf die wohlverdienten Ferien wollen die Deutschen aber nicht verzichten. Und so boomt der Urlaub in der Heimat. Vor allem ein paar schöne Tage auf dem Campingplatz stehen hoch im Kurs.

Doch Vorsicht: Was ist, wenn in Wohnwagen oder Zelt etwas kaputt geht oder es zu einem Einbruch kommt? Die Folgekosten können hoch sein, warnt das Infocenter der R+V Versicherung - und rät zu einer speziellen Absicherung.

Von der Kaffeemaschine bis zum Fernseher: Wer Urlaub auf dem Campingplatz macht, will auf so manchen liebgewonnenen Komfort nicht verzichten. "Deshalb gibt es spezielle Campingversicherungen", sagt Maria Lewitzki, Expertin Transportversicherungen bei der R+V-Tochter KRAVAG. Diese schließt in der Regel das Campingzubehör, Gegenstände des persönlichen Bedarfs und bewegliches Inventar ein. "Je nach Police können Urlauber auch Fahrräder, Computer, Mobilfunktechnik, Foto- und Filmapparate bis zu bestimmten Summen mitversichern."

Ob der Schaden im Campingwagen, im Zelt oder im Vorzelt auftritt, spielt meistens keine Rolle. "Wichtig ist, dass das Inventar sicher im verschlossenen Wohnwagen oder Zelt aufbewahrt wird", sagt Lewitzki.

Doch es gibt Ausnahmen, beispielsweise für besonders diebstahlgefährdete Güter. So sind Mobilfunktechnik, Schmuck und Fotoapparate nur dann versichert, wenn sie zusätzlich in einem gesicherten Behältnis wie beispielsweise in einem abgeschlossenen Schrank aufbewahrt werden.

Auch der Standort des Campingwagens wirkt sich auf den Versicherungsschutz aus. Denn dieser greift in der Regel nur dann, wenn Urlauber einen offiziellen Campingplatz angemietet haben - und nicht, wenn sie auf dem freien Feld kampieren.

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