Was Studenten über Bafög wissen sollten
Studenten müssen heute nicht mehr aus reichem Elternhaus kommen. Dafür sorgt eine monatliche Förderung vom Staat. Ob und wie viel einem Studenten zusteht, regelt das Bundesausbildungsförderungsgesetz - kurz Bafög. Ab 1. August 2019 steigt dieser Zuschuss.
Studenten müssen heute nicht mehr aus reichem Elternhaus kommen. Dafür sorgt eine monatliche Förderung vom Staat. Ob und wie viel einem Studenten zusteht, regelt das Bundesausbildungsförderungsgesetz - kurz Bafög. Ab 1. August 2019 steigt dieser Zuschuss.
Die Höhe hängt auch vom Einkommen der Eltern oder des Ehegatten und vom angesparten Vermögen und Einkommen des Studenten ab. Andererseits kann der Anspruch bei einem Fachwechsel, wenn für diesen kein wichtiger oder unabweisbarer Grund besteht, oder beim Überschreiten der Förderungshöchstdauer, die sich nach der Regelstudienzeit der jeweiligen Fachrichtung richtet, erlöschen. Wer staatliche Unterstützung erhält, was angerechnet und wie gefördert wird, sagen ARAG-Experten zum Studienbeginn.
Wer wird gefördert? Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein im BaföG aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze.
Was wird angerechnet? Da die Ausbildungsförderung eine Bedürftigkeit voraussetzt, muss der Antragsteller auch sein Vermögen offenlegen. Als monatlicher Bedarf sind im BaföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung ist.
Wie hoch ist die Förderung? Um mehr junge Menschen zu fördern, werden die Freibeträge ab 1. August 2019 um sieben Prozent angehoben. Ab Herbst 2019 liegen sie bei verheirateten Elternpaaren bei 22.020 Euro netto pro Kalenderjahr (vorher 20.580). Der monatliche Förderungshöchstsatz steigt ab August 2019 von 735 Euro auf 861 Euro im Jahr 2020. Zudem wird der Wohnzuschlag für Studenten, die nicht mehr zu Hause leben, von 250 auf 325 Euro angehoben.



