So passt es mit der Haushaltshilfe

Es ist der Traum fast eines jeden Menschen: So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben - das wär's doch! Haushaltshilfen sind eine gute Lösung, um dieses Ziel zu erreichen. Denn sie können den Senioren anstrengende Arbeiten wie Fensterputzen, Bödenwischen oder Wäschewaschen abnehmen.


Es ist der Traum fast eines jeden Menschen: So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben - das wär's doch! Haushaltshilfen sind eine gute Lösung, um dieses Ziel zu erreichen. Denn sie können den Senioren anstrengende Arbeiten wie Fensterputzen, Bödenwischen oder Wäschewaschen abnehmen.

Doch wer zahlt, wenn bei der Dienstleistung etwas zu Bruch geht oder sogar jemand zu Schaden kommt? Wer ist verantwortlich, wenn Schäden entstehen? Das Malheur ist ja schnell passiert: Nur mal eben übers Regal gewischt und die Blumenvase ist hinüber. "Hier gilt: Der Verursacher muss den finanziellen Schaden tragen", so die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG). Ähnlich ist es bei Missgeschicken, die gegenüber anderen passieren - beispielsweise, wenn jemand auf dem frisch gewischten Boden ausrutscht und sich verletzt. Der gravierende Unterschied: Die Folgekosten können bei Unfällen schnell in die Höhe schießen. "Für Haushaltshilfen ist eine Haftpflichtversicherung deshalb besonders sinnvoll. Aber auch für alle anderen sollte dieser Versicherungsschutz zur Grundabsicherung gehören", raten die Versicherungsprofis.

Ist die Unterstützung nicht nur ein Freundschaftsdienst, sondern erfolgt sie gegen Bezahlung, muss die Haushaltshilfe angemeldet werden. Denn jetzt ist die Tätigkeit rentenversicherungspflichtig. Solange der Verdienst dabei unter 450 Euro monatlich liegt, handelt es sich um einen Minijob. Dieser muss von den Senioren bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden.

Damit ist in diesem Fall gleichzeitig die Meldung für die gesetzliche Unfallversicherung erfüllt. "Die Versicherung übernimmt die Folgekosten, sollte sich die Haushaltskraft während der Arbeit oder auf dem Hin- und Rückweg verletzen", erklärt die DVAG. Mit dem sogenannten Haushalts-Check werden dem Arbeitgeber die Beiträge zur Unfallversicherung (1,6 Prozent) zusammen mit den anderen Abgaben von der Minijob-Zentrale berechnet und eingezogen.

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