Ist Pilzsammeln strafbar?

Pilzsammler kommen im Spätsommer auf ihre Kosten. Doch Vorsicht: Es kann durchaus ein saftiges Bußgeld drohen, wenn Pilze in zu großen Mengen gesammelt werden. Oder wenn in Gebieten nach Pilzen gesucht wird, in denen besondere Verbote gelten.


Pilzsammler kommen im Spätsommer auf ihre Kosten. Doch Vorsicht: Es kann durchaus ein saftiges Bußgeld drohen, wenn Pilze in zu großen Mengen gesammelt werden. Oder wenn in Gebieten nach Pilzen gesucht wird, in denen besondere Verbote gelten.

So ist das Sammeln in Naturschutzgebieten und im bei Pilzkennern besonders beliebten Nationalpark Eifel generell verboten. Viele der beliebten Speisepilze zählen laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) außerdem zu den besonders geschützten Arten.

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese "aus der Natur zu entnehmen" und sie "in Besitz zu nehmen". Laut ARAG-Experten enthält die BArtSchV allerdings eine Ausnahmegenehmigung, nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen.

Welche Mengen erlaubt sind, legen die zuständigen Behörden fest. In der Regel sind aber Mengen bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag zulässig.

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