"Fräulein": Hausbacken, aber nicht verboten
Zugegeben: Der Name 'Fräulein' klingt im digitalen Zeitalter etwas hausbacken und angestaubt. Einige Damen finden diese Bezeichnung vielleicht sogar ein wenig unhöflich. Aber grundsätzlich verboten ist 'Fräulein' in Deutschland natürlich nicht. Das geht jetzt sogar aus einem Gerichtsurteil hervor.
Zugegeben: Der Name "Fräulein" klingt im digitalen Zeitalter etwas hausbacken und angestaubt. Einige Damen finden diese Bezeichnung vielleicht sogar ein wenig unhöflich. Aber grundsätzlich verboten ist "Fräulein" in Deutschland natürlich nicht. Das geht jetzt sogar aus einem Gerichtsurteil hervor.
Ein Vermieter-Ehepaar darf auf seinen handschriftlichen Aushängen im Treppenhaus eine Mieterin "Fräulein" nennen. Laut ARAG wies das Amtsgericht Frankfurt am Main eine entsprechende Unterlassungsklage einer Frau ab. Das Verhalten des 92 Jahre alten Mannes und seiner 89 Jahre alten Frau verletze weder die Ehre noch das Persönlichkeitsrecht der Klägerin, heißt es in der Begründung (Az.: 29 C 1220/19 (46)).



