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wid Groß-Gerau - Missverständnisse und Ärger beim Online-Kauf einer Aktions-BahnCard 100. Wolfgang Weiser / pixabay.com

Onlinekauf einer Bahn Card 100 nicht widerrufbar

Warum für den Online-Kauf einer Aktions-BahnCard 100 kein Widerrufsrecht besteht, erklärt Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.


Warum für den Online-Kauf einer BahnCard 100 kein Widerrufsrecht besteht, erklärt Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 12.03.2020 klargestellt, dass der Online-Kauf einer BahnCard 25 oder 50 innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann. "Das lässt sich jedoch nicht auf die BahnCard 100 übertragen", betont Tettinger. Anders als die 'kleinen' BahnCards sei die BahnCard 100 nach den Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn nicht als Rabatt-, sondern letztlich als Fahrkarte zu verstehen - und damit als Beförderungsvertrag, für den es tatsächlich kein gesetzliches Widerrufsrecht gäbe.

Statt eines Widerrufsrechts gewährt die Deutsche Bahn Kunden ein begrenztes Rückgaberecht für die BahnCard 100. Ein Hinweis findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Beförderungsbedingungen). Dort ist geregelt, dass die BahnCard 100 vor dem ersten Geltungstag gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden kann - Aktions- und Probe-BahnCards 100 sind von Umtausch und Erstattung jedoch ausgenommen.

"Wünschenswert wäre es natürlich, dass die Deutsche Bahn auf das fehlende Widerrufsrecht beziehungsweise das eingeschränkte Umtauschrecht ausdrücklich und gut erkennbar bei der Online-Bestellung hinweist", meint Tettinger. Kunden sollten diese wichtige Information nicht nur in den Beförderungsbedingungen finden. Das könne Missverständnisse und Ärger vermeiden.

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