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wid Groß-Gerau - Noch eine Schippe: Wer wann, wo und wie räumen muss, ist genau festgelegt. CosmosDirekt

Die Räumpflicht kann man delegieren

Klare Sache: Wenn es schneit oder gefriert, muss geräumt oder gestreut werden. Immobilieneigentümer können sogar haftbar gemacht werden, wenn auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück jemand stürzt und sich verletzt. Die Räum- und Streupflicht lässt sich zwar delegieren. Dann ist der Hauseigentümer aber noch nicht aus dem Schneider.


Klare Sache: Wenn es schneit oder gefriert, muss geräumt oder gestreut werden. Immobilieneigentümer können sogar haftbar gemacht werden, wenn auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück jemand stürzt und sich verletzt. Die Räum- und Streupflicht lässt sich zwar delegieren. Dann ist der Hauseigentümer aber noch nicht aus dem Schneider.

Denn er ist verpflichtet zu überprüfen, ob seine Beauftragten wirklich Schnee geräumt und gestreut haben, so das Rechtsportal anwaltauskunft.de. Vermieter dürfen das Schippen und Streuen des Gehwegs vor dem Haus auch auf ihre Mieter übertragen - aber nicht gegen deren Willen. Es muss ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt sein, und zwar mit klaren Vorgaben. Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Rechtsportals, präzisiert: "Es muss konkret daraus hervorgehen, wie oft Mieter den Schnee auf dem Gehweg räumen oder wie sie ihrer Streupflicht nachkommen müssen."

Dabei müsse es aber gerecht zugehen: Die Mieter der Erdgeschosswohnung dürften nicht pauschal zum Winterdienst verpflichtet werden. Ältere und behinderte Menschen dürften ebenfalls nicht zum Schneeräumen herangezogen werden. Außerdem müssten Eigentümer regelmäßig kontrollieren, ob ihre Mieterschaft auch wirklich aktiv wird.

Wann man räumen und streuen muss, hängt von der Gemeindeordnung ab. Meist gilt die Räum- und Streupflicht ab sieben Uhr morgens. Sobald es aufhört zu schneien, muss der Schnee weggefegt werden. "Wer dann keine Zeit hat, sich mit Schaufel und Streugut an die Arbeit zu machen, muss für eine Vertretung sorgen", sagt der Anwalt. Das gelte unabhängig davon, ob man wegen des Berufs, einer Reise oder einer Krankheit verhindert sei.

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