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wid Groß-Gerau - Auf die jüngste Überbrückungshilfe haben mehr Unternehmen Anspruch als bisher. Bru-No / Pixabay.com

Überbrückungshilfe 3 kommt schneller

Das ist neu und macht vielen Firmen Hoffnung aufs Überleben: Auch große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro haben jetzt Anspruch auf die neue Überbrückungshilfe 3, die eine Woche früher als geplant freigeschaltet wurde. Aber auch Soloselbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse.


Das ist neu und macht vielen Firmen Hoffnung aufs Überleben: Auch große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro haben jetzt Anspruch auf die neue Überbrückungshilfe 3, die eine Woche früher als geplant freigeschaltet wurde. Aber auch Soloselbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse.

Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden bis zu 40, 60 oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet. Wichtiges Datum: Die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Laut der ARAG Experten sind jetzt mehr Kosten erstattungsfähig. So können etwa auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis 20.000 Euro pro Monat und rückwirkend bis März 2020 erstattet werden.

Investitionen in die Digitalisierung, beispielsweise für einen Online-Shop, haben einen Anspruch auf eine einmalige Erstattung von bis zu 20.000 Euro. Der stationäre Einzelhandel kann verderbliche oder Wintersaison-Ware, die vor dem 1. Januar 2021 gekauft und aufgrund des Shutdowns nicht abgesetzt werden konnte, in vollem Umfang abschreiben und den Wertverlust geltend machen. Erstattet werden in allen Fällen jeweils bis zu 40, 60 oder 90 Prozent der Kosten abhängig von der Höhe des Umsatzeinbruchs.

Auch wenn sie deutlich einfacher geworden sein soll, raten die Experten bei der Antragstellung zu Umsicht und Akribie. Fehlerhafte oder unvollständige Anträge, bei denen es Rückfragen gibt, werden meist zurückgestellt, bis die offenen Punkte geklärt werden können. Und solange fließt kein einziger Cent. Den Antrag können nur so genannte prüfende Dritte stellen, also Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Rechtsanwälte. Der Antrag wird online gestellt, die Kosten dafür werden ebenfalls bezuschusst.

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