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mp Groß-Gerau - Wer zahlt die Fahrt zum Impfen? Diese Frage stellt sich gerade in ganz Deutschland. tomwieden / pixabay.com

Wer zahlt die Fahrt zum Impfen?

Besonders auf dem Land kann das nächste Corona-Impfzentrum weit vom eigenen Zuhause entfernt liegen. Viele ältere Menschen stellt das aktuell vor ein Problem, wenn sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen möchten. Hilfreich ist es, wenn die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt - das ist aber nicht in allen Fällen möglich, so die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).


Besonders auf dem Land kann das nächste Corona-Impfzentrum weit vom eigenen Zuhause entfernt liegen. Viele ältere Menschen stellt das aktuell vor ein Problem, wenn sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen möchten. Einige von ihnen sind in der Bewegung eingeschränkt und möchten Bus- und Bahnfahrten vermeiden oder sie haben kein Auto. Wenn die Betroffenen die Taxikosten nicht aufbringen können, ist es hilfreich, wenn die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt - das ist aber nicht in allen Fällen möglich, so die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Ob sie die Fahrkosten zum Impfzentrum übernehmen, entscheiden Krankenkassen selbst, denn nach aktueller Rechtslage ist nicht klar, ob es sich dabei um eine Krankenkassenleistung handelt. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat zwar empfohlen, dass die Krankenkassen die Kosten für bestimmte Personengruppen übernehmen. Verpflichtend ist das allerdings nicht.

Laut der Empfehlung sollen Krankenkassen für gesetzlich Versicherte, die pflegebedürftig oder in der Mobilität eingeschränkt sind, die Taxikosten zum Impfzentrum übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" haben oder in den Pflegegrad 3 (mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität), 4 oder 5 eingestuft sind. Weiterhin ist erforderlich, dass die Schutzimpfung gegen das Coronavirus in der Region nicht durch ein mobiles Impfteam oder durch anderweitige Maßnahmen der Bundesländer (zum Beispiel in Form von Impfbussen) sichergestellt wird. Informationen dazu erhalten Betroffene bei den Corona-Hotlines der Bundesländer, heißt es bei der UPD.

Einzelne Bundesländer haben eigene Möglichkeiten dafür vorgesehen, Fahrten zu den Impfzentren zu organisieren. So bietet das Land Berlin beispielsweise für Senioren ab 80 Jahren einen kostenlosen Taxitransfer an, sofern diese einen Impftermin vereinbart haben. Ob ein ähnlicher Service auch im Bundesland der Betroffenen angeboten wird, sollten diese individuell bei der jeweiligen Corona-Hotline erfragen.

Versicherte, die sich die Fahrkosten zum Impfzentrum erstatten lassen möchten, sollten am besten im Vorfeld bei ihrer Krankenkasse erfragen, ob sie generell diese Kosten übernimmt. Falls ja, ist es eine weitere Voraussetzung, dass der Arzt ihnen vorab eine Krankenfahrt verordnet. Nach dieser ärztlichen Verordnung können Betroffene vorläufig bis zum 31. März 2021 auch per Telefon fragen. Sie wird dann per Post zugestellt werden. Sobald die ärztliche Verordnung vorliegt, benötigen die Versicherten keine Zustimmung der Krankenkasse mehr.

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