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mp Groß-Gerau - Ein lückenlos geführtes Bonusheft beim Zahnarzt ist bares Geld wert. yacobchuk / Gettyimages

Zahnarzt: Darum ist das Bonusheft so wichtig

Jährlich dokumentierte Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt sind in der Regel die Voraussetzung dafür, dass Versicherte bei Bedarf den größtmöglichen Zuschuss für die oft kostspielige Versorgung mit Zahnersatz erhalten können. Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, den Termin in begründeten Fällen einmal aufzuschieben, kann das Problem lösen.


Jährlich dokumentierte Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt sind in der Regel die Voraussetzung dafür, dass Versicherte bei Bedarf den größtmöglichen Zuschuss für die oft kostspielige Versorgung mit Zahnersatz erhalten können. Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, den Termin in begründeten Fällen einmal aufzuschieben, kann das Problem lösen. Dabei müssen Versicherte auf eine gute Begründung und das Verständnis ihrer Krankenkasse setzen.

Gerade jetzt melden sich deshalb immer wieder Ratsuchende mit Fragen zu Lücken in ihren ansonsten gut gepflegten Bonusheften bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Hintergrund: In der Corona-Pandemie haben viele Menschen den Kontrolltermin nicht wahrnehmen können oder wollen - und nun Sorge, dass ihnen daraus Nachteile erwachsen können.

Denn ein lückenlos geführtes Bonusheft ist jetzt noch wertvoller geworden. Seit dem 1. Oktober.2020 gilt nämlich: Können Versicherte über einen Zeitraum von fünf Jahren regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen lückenlos nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss zum Beispiel für eine Krone von bisher 60 Prozent auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können Versicherte die Kontrolluntersuchungen sogar über zehn Jahre nachweisen, erhöht sich dieser Zuschuss weiter auf 75 Prozent.

Doch ausgerechnet in dem Jahr, das diese Verbesserungen gebracht hat, haben sich viele Menschen aus Sorge vor einer Infektion mit Corona dazu entschieden, die jährliche - oder bei Minderjährigen halbjährliche - zahnärztliche Untersuchung auszulassen. Müssen sie nun fürchten, dass ihre Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz aufgrund der entstandenen "Lücke" im Bonusheft verweigern wird?

Durch eine neue Regelung kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums in Ausnahmefällen ohne Folgen bleiben. Dafür muss der Patient beispielsweise durch eine Bestätigung des behandelnden Zahnarztes eine regelmäßige Zahnpflege nachweisen und gegenüber der Krankenkasse ausreichend begründen, warum er oder sie in dem Jahr nicht zum Zahnarzt gehen konnte.

Außerdem gibt es ergänzend noch eine Empfehlung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Auch für Versicherte, die im Kalenderjahr 2020 die Zahnvorsorgeuntersuchung coronabedingt versäumt haben, soll nach der GKV-Empfehlung der vollständige Bonusanspruch weiter bestehen. Sofern die Kasse sich an diese Empfehlung hält, sind die Versicherten also auf der sicheren Seite. Dies ist allerdings nicht verpflichtend. Orientiert sich die Kasse an der gesetzlichen Bestimmung, kommt es darauf an, was sie unter dem nicht näher bestimmten begründeten Ausnahmefall jeweils versteht.

"Es ist zu befürchten, dass die Entscheidung von Kasse zu Kasse oder sogar abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter unterschiedlich beurteilt wird", sagt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. "Einleuchtend wäre es, wenn ein Patient aufgrund seines Alters oder eventueller Vorerkrankungen eine Ansteckung mit Covid-19 durch den Aufenthalt im Wartezimmer der Zahnarztpraxis fürchtet und die Lücke damit erklärt.

Patienten, die den Zuschuss zur Regelversorgung beim Zahnersatz in Anspruch nehmen wollen, sollten auf jeden Fall das Bonusheft bei ihrer Krankenkasse einreichen, eine schriftliche Begründung beifügen und auf die Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes verweisen."

Unter Punkt vier müssen alle Nebenwirkungen aufgeführt werden, die im Zusammenhang mit einem Medikament beobachtet wurden. "Für Patienten ist es häufig nicht so einfach, harmlose von schwerwiegenden Nebenwirkungen zu unterscheiden", sagt Dr. Schenkel. "Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt, woran Sie schwere Nebenwirkungen erkennen und wie Sie sich dann verhalten sollen."

Wie das Arzneimittel gelagert werden soll, ist unter Punkt fünf des Beipackzettels beschrieben. "Denn nur wenn Medikamente richtig aufbewahrt werden, ist sichergestellt, dass sie ihre volle Wirkung entfalten können und sicher in der Anwendung sind."

Heike Morris, juristische Leiterin der UPD ergänzt: "Dass der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt hat, den zahnärztlichen Kontrolltermin in begründeten Fällen ohne finanzielle Nachteile in das Folgejahr verlegen zu können, ist prinzipiell eine patientenfreundliche Regel. Doch ohne klar definierte Entscheidungskriterien sind die Versicherten trotzdem einer Rechtsunsicherheit ausgesetzt."

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