Bußgeld gegen Facebook
Beleidigungen und Bedrohungen sind im Netz allgegenwärtig. Dem will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) einen Riegel vorschieben. Die Umsetzung des NetzDG scheint zumindest bei Facebook noch nicht ausreichend zu funktionieren.
Beleidigungen und Bedrohungen sind im Netz allgegenwärtig. Dem will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) einen Riegel vorschieben. Nutzer melden rechtswidrige Inhalte an die Seitenbetreiber, die wiederum haben dann maximal sieben Tage Zeit zu handeln. Anschließend müssen sie den Nutzer informieren, warum sie Beiträge am Ende gelöscht haben oder warum nicht.
Die Umsetzung des NetzDG scheint zumindest bei Facebook noch nicht ausreichend zu funktionieren. Zum ersten Mal verhängt das Bundesamt für Justiz gegen eben jenes Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro, berichtet tagesschau.de.
Dabei geht es allerdings nicht darum, dass Facebook einen offensichtlich strafrechtlich relevanten Beitrag nicht gelöscht hat. Die Betreiber der sozialen Netzwerke sind laut Gesetz auch verpflichtet, halbjährlich über den Umgang mit den Beschwerden, die bei ihnen eingehen, zu berichten. Sie müssen dabei zum Beispiel auch öffentlich machen, wie viele Beschwerden es gegeben hat.
Diese ersten Transparenzberichte haben die Unternehmen im Sommer 2018 veröffentlicht. YouTube gab dabei an rund 215.000 Meldungen erhalten zu haben, Twitter etwa 260.000. Bei Facebook sollen nur 1.704 problematische Inhalte gemeldet worden sein. Eine Zahl, die niedrig wirkt, wenn man sie mit der Größe des sozialen Netzwerks vergleicht.