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mp Groß-Gerau - Rund 7.000 Kinder jährlich erleiden in Deutschland so schwere Brandverletzungen, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Paulinchen eV - Initiative für brandverletzte Kinder / Gabriela Acklin

Kinder: Brandheiß! Brandgefährlich! Brandverletzt!

Gemeinsam mit vielen Aktionspartnern richtet Paulinchen e.V. zum 'Tag des brandverletzten Kindes' am 7. Dezember in diesem Jahr den Fokus besonders auf brandheiße, brandgefährliche Unfallursachen, die zu Brandverletzungen führen.


Gemeinsam mit vielen Aktionspartnern richtet Paulinchen e.V. zum "Tag des brandverletzten Kindes" am 7. Dezember in diesem Jahr den Fokus besonders auf brandheiße, brandgefährliche Unfallursachen, die zu Brandverletzungen führen.

Jedes Jahr müssen allein in Deutschland mehr als 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt werden, rund 7.000 Kinder verletzen sich so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen.

"Vielen Eltern ist nicht bewusst, dass gerade im häuslichen Bereich die meisten Unfälle passieren und direkt im kindlichen Umfeld "brandheiße" Gefahren lauern. Die frisch aufgebrühte Tasse Tee, der gerade angezündete Kaminofen oder die Kerze, die kurz unbeaufsichtigt war, können innerhalb von Sekunden zu Verbrühungen oder Verbrennungen der zarten Kinderhaut führen.

Nur wenn Eltern die Gefahren kennen, können sie präventive Maßnahmen ergreifen und diese folgenschweren Unfälle verhindern", stellt Susanne Falk, Vorsitzende von Paulinchen - Initiative für brandverletzte Kinder e. V., fest. Wolfgang Schäuble, Leiter der Münchner Feuerwehr, fordert Eltern und Betreuungspersonen auf, die Umgebung von Kindern immer wieder auf Gefahren zu überprüfen und Schutzmaßnahmen dem Alter des heranwachsenden Kindes anzupassen, um "brandgefährliche" Situationen frühzeitig zu beseitigen.

"Familien mit kleinen Kindern sollten Kaminöfen, Feuerschalen und offenes Feuer immer gut absichern zum Beispiel mit Schutzgittern. Auch brennende Kerzen sollte man nie unbeaufsichtigt lassen. Feuer übt seit jeher eine große Anziehungskraft gerade auf die Jüngsten aus und wird daher immer wieder unterschätzt. Am "Tag des brandverletzten Kindes" beteiligen sich deshalb bundesweit viele Feuerwehren, um aufzuklären und Gefahrenschutz zu zeigen."

Erste Hilfe im Notfall:

Ruhe bewahren
Notruf 112 alarmieren
Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verbrannt oder verbrüht hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt.

Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.
Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.
Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.
Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.
Kühlen: Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.

Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 Prozent der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.
Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben.

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