Kostenfalle Zahnersatz
Viele Betroffene haben das schon am eigenen Kontostand erfahren müssen: Zahnersatz kann teuer werden. Bei Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantaten bleiben oft hohe Summen als Eigenanteil beim Patienten hängen. Deshalb ist eine umfangreiche Aufklärung über die Behandlung und die anfallenden Kosten besonders wichtig.
Viele Betroffene haben das schon am eigenen Kontostand erfahren müssen: Zahnersatz kann teuer werden. Bei Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantaten bleiben oft hohe Summen als Eigenanteil beim Patienten hängen. Deshalb ist eine umfangreiche Aufklärung über die Behandlung und die anfallenden Kosten besonders wichtig.
"Beim Zahnersatz gibt es mehrere Versorgungsmöglichkeiten. Wer etwa ein Implantat statt einer Brücke wünscht, sollte vorher nach allen anfallenden Kosten fragen und möglichst eine zweite Meinung einholen", rät die Verbraucherzentrale NRW. Hilfreich sind Kostenaufstellungen für die Basisversorgung, für eine mittlere und für die optimale Lösung. Hier eine Orientierung, was dabei zu beachten ist:
- Festzuschuss für Zahnersatz kennen:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Anteil der Kosten für die Basislösung, die sogenannte Regelversorgung. Dieser Festzuschuss ist seit 1. Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent erhöht worden. Wer andere Leistungen möchte als die Regelversorgung, muss die Mehrkosten dafür selbst zahlen. Sie werden auch bei gesetzlich Versicherten nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet.
-Heil- und Kostenplan prüfen:
Rät der Zahnarzt gesetzlich Versicherten zu Zahnersatzleistungen, muss er in einen Heil- und Kostenplan die geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten eintragen und diesen den Patienten aushändigen. Die Kasse prüft diese Vorlage und gibt ihr Okay für eine Behandlung. Bei umfangreichem Zahnersatz sollten Patienten zur persönlichen Kostenkontrolle nach einem Extra-Kostenvoranschlag für Material- und Laborkosten fragen.
-Zweite Meinung einholen:
Werden hohe Beträge für Zahnersatz kalkuliert oder sollen mehrere Zähne gezogen werden, ist es sinnvoll, die Meinung eines anderen Arztes einzuholen. Diese Zweitmeinung sowie die Erstellung eines zweiten Heil- und Kostenplans sind für gesetzlich Versicherte kostenlos.
- Bonusregelung beachten:
Regelmäßige Zahnarztbesuche werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Wer in den letzten fünf beziehungsweise zehn Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt war, kann ein finanzielles Extra in Anspruch nehmen. Die Kassen übernehmen bei einer Behandlung dann 70 beziehungsweise 75 Prozent der Regelversorgung.
- Härtefallregelung anwenden:
Gesetzlich Versicherte mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 1.274 Euro erhalten statt 60 Prozent die kompletten Kosten für die Regelversorgung beim Zahnersatz erstattet. Die Übernahme müssen sie bei der Krankenkasse beantragen.



