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wid Groß-Gerau - Betriebe mit viel Mitbestimmung schneiden in der Untersuchung hinsichtlich der Nicht-Benachteiligung von Frauen besser ab. Standsome / pixabay.com

Frauen in den meisten Betrieben noch benachteiligt

Das Entgelttransparenzgesetz soll die Benachteiligung von Frauen beseitigen. Doch es entfaltet bislang nur wenig Wirkung.


Das Entgelttransparenzgesetz soll die Benachteiligung von Frauen beseitigen. Doch es entfaltet bislang nur wenig Wirkung. Nur eine Minderheit der Unternehmen ist entsprechend aktiv geworden. Das geht aus einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor.

Zwar hätten im Zeitraum von 2019 bis 2021 in mehr Betrieben Beschäftigte ihren individuellen Auskunftsanspruch genutzt als im Vergleichszeitraum kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes 2018, allerdings sei der Anteil der Betriebe, in denen mindestens eine Auskunftsanfrage gestellt wurde, mit gut einem Viertel bei mitbestimmten Betrieben der Privatwirtschaft und etwa zehn Prozent im Öffentlichen Dienst weiterhin niedrig.

Und nur bei knapp der Hälfte der Betriebe in Unternehmen ab 501 Beschäftigten und mit Betriebsrat hätten bislang die Arbeitgeber die gesetzliche Aufforderung umgesetzt, die Entgelte von Frauen und Männern auf Ungleichheit zu prüfen, berichten die Studienautoren.

Dabei spiele die betriebliche Mitbestimmung ganz offensichtlich eine positive Rolle. Denn Betriebe täten beispielsweise deutlich mehr, wenn es Betriebsvereinbarungen zu Gleichstellung oder verwandten Themen zwischen Management und Betriebsrat gebe und wenn das Verhältnis von Betriebsrat und Geschäftsführung generell gut sei. Es sei daher wahrscheinlich, dass die Situation in Betrieben ohne Betriebsräte und effektive Mitbestimmung noch deutlich schlechter ausfalle.

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